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.Rücktritt und Stornogebühren
Bei der Buchung eines Kurses oder einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Fax, E-Mail oder online steht Ihnen im Fall eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, sofern der Kurs oder die Veranstaltung nicht vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt. Für die Inanspruchnahme dieses Rücktrittsrechtes werden keine Stornogebühren berechnet. Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung an die für die Kursanmeldung vorgesehene Anschrift innerhalb der Frist per Post nachweislich abgesendet oder an dieser Anschrift persönlich abgegeben wird.
Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktritts-recht nicht zur Anwendung kommt, ist für den Rücktritt eine Stornoge-bühr zu bezahlen, die im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 50% der vereinbarten Kursgebühr und bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns 100% der vereinbarten Kursgebühr beträgt. Im Fall eines Rücktritts bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn sind jedenfalls keine Stornogebühren zu bezahlen. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche per Post abgesendete Rücktrittserklärung bei der für die Kursanmeldung vorgesehenen Anschrift eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei dieser Anschrift persönlich abgegeben wird. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.
Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere TeilnehmerInnen auch teilnehmerInnenbezogen (für einzelne TeilnehmerInnen) erfolgen. Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb der Stornofrist erklärt wird, selbstverständlich aber wiederum nur dann, wenn die obige Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht gilt. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von Veranstaltungen, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, jedenfalls von jenem Betrag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen wäre. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom / von der TeilnehmerIn ein/e ErsatzteilnehmerIn genannt wird, der / die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Kursgebühr bezahlt.

